AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Zeitweise Betreuung von Tieren, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Geschäftsführers Tim Monitzkewitz mit „Mein Tierhotel“ im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Tierpension bedeutet einen Aufenthalt des Tieres mit Übernachtung
  2. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag nach Vereinbarung gebracht und geholt wird.

§ 3 Informationen zum Hotelaufenthalt/Buchung

  1. Über die Unterbringung und Haltung im Tierhotel wird der Tierbesitzer in einem Beratungsgespräch informiert. Im Anmeldebogen werden alle Details, Bring- und Abholzeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten festgehalten.
  2. Der Besuch des Tierhotels ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  3. Der Tierbesitzer gibt jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und/oder medizinische Versorgung, vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich an. Alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Leine, Futter, etc. sind vom Tierbesitzer rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Tieres zur Verfügung zu stellen. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies im Anmeldebogen angegeben werden.
  4. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Tieres, sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Tierhotel vor Buchung mitzuteilen.
  5. Der Tierbesitzer bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/Vertragsabschluss

  1. Vertragspartner sind der Geschäftsführer Tim Monitzkewitz und der Eigentümer/Halter des Tieres (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem „Mein Tierhotel“ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag, sofern dem „Mein Tierhotel“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  2. Die Anmeldung des Tieres kann durch den Kunden persönlich, telefonisch, per WhatsApp, SMS oder E-Mail erfolgen.
  3. Das Tierhotel bestätigt dem Kunden die Anmeldung persönlich, telefonisch, per WhatsApp, SMS oder E-Mail. Die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen teilt das Tierhotel bei der Reservierungsbestätigung mit.
  4. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem „Mein Tierhotel“ kommt erst zustanden, wenn das „Mein Tierhotel“ dem Kunden die Reservierung bestätigt. Die mitgeteilten Kosten sind vom Kunden zwei Wochen vor der Betreuung vollständig zu bezahlen.
  5. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
  6. Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn das Tierhotel dem Kunden gegenüber bestätigt, das Tier dennoch in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann die gewünschte Betreuung im genannten Zeitraum nicht erfolgen, ist das Tierhotel verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung vom Tierhotel an den Kunden zu erstatten.
  7. Tiere (besonders Hunde), welche noch nicht in der Betreuung vom Tierhotel waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag angemeldet werden. An diesem Probetag wird entschieden, ob das Tier für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.
  8. Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Tieres erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des zu betreuenden Tieres im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist das Tierhotel berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern.

§ 5 Leistungen

  1. Das Tierhotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, das Tier bei Abgabe in Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Überlassung des Zimmers und die Betreuung des Tieres geltenden bzw. vereinbarten Preise des Tierhotels zu zahlen. Dies gilt auch für veranlasste Leistungen und Auslagen des Tierhotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Tierhotel berechnete Preis, so kann dieses den vereinbarten Preis angemessen, höchstens um 5 %, anheben.
  4. Preise können vom Tierhotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Tiere, der Leistungen, der Unterbringung oder der Betreuungsdauer des Tieres wünscht und das Tierhotel dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf

Das Tierhotel gewährleistet in der vereinbarten Hundepensionsdauer, dem in der Betreuung angegebenen Hund ausreichend Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalten ein, dass sein Hund mit anderen Hunden auf dem Gelände freien Auslauf bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

  1. Der Tierbesitzer versicherte bei Abgabe seines Tieres, dass dieses über einen gültigen und seinem Alter entsprechenden aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören bei der Katze Impfungen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut. Beim Hund Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut. Der gültige, deutsche Impfausweis ist bei der Abgabe des zu betreuenden Tieres vorzulegen und wird im Tierhotel während der Betreuungszeit hinterlegt.
  2. Besitzt das im Tierhotel gegebene Tier nicht die o.g. Impfungen, ist das Tierhotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) auf Kosten den Halters nachzuholen. Folgeschäden der vertraglich zugesicherten Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Der Geschäftsführer Tim Monitzkewitz mit „Mein Tierhotel“ übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.
  3. Der Hunde- und/oder Katzenbesitzer versichert bei der Abgabe seines Tieres im Tierhotel, dass dieses frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Menschen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen ein Spot on Zecken-/Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde.
  4. Der Verdacht auf Erkrankungen und eine bestätigte chronische Erkrankung oder Behinderung des zu betreuenden Tieres sind ausdrücklich vom Tierhalter bei der Buchung bekannt zu geben. Das Tierhotel übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und deren Folgen. Bringt das zu betreuende Tier eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer des Tieres die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und die Mitbehandlung angesteckter Pensionstiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von dem Geschäftsführer Tim Monitzkewitz mit „Mein Tierhotel“ keine Haftung übernommen werden.
  5. Der Geschäftsführer Tim Monitzkewitz mit „Mein Tierhotel“ übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Tieres. Der Tierbesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der entstehenden Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles oder einer Verletzung seines Tieres erfolgen. Der Geschäftsführer Tim Monitzkewitz und Mitarbeiter des Tierhotels sind berechtigt einen Tierarzt eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe vom Tierbesitzer getragen.
  6. Verstirbt ein Tier durch Krankheit oder Unfall kann kein Schadenersatz verlangt werden, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Schadenersatz wird auf 1.000.000 Euro in anderen Fällen beschränkt. Der Geschäftsführer Tim Monitzkewitz wird auf verlangen des Tierbesitzers einen Tierarzt nach Wahl beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen in vollem Umfang zu Lasten des Tierbesitzers.

§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, das Tierhotel darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist oder während des Aufenthaltes läufig wird. Wird dies dem Tierhotel verschwiegen, wird für auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§ 9 Haftung

  1. Der Hundehalter versichert, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Tierbesitzer versichert, dass das in Betreuung gegebene Tier sein Eigentum ist.
  2. Die Aufnahme des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Der Tierhalter haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die vom betreuenden Tier verursacht werden.
  3. Die Haftung des Geschäftsführers Tim Monitzkewitz mit „Mein Tierhotel“ ist für Schadensersatzansprüche auf die Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Wenn im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf EUR 10.000,-. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Geschäftsführers von „Mein Tierhotel“ oder seiner Erfüllungshilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bleibt hiervon ausgenommen.
  4. Vom Tierbesitzer mitgebrachte Gegenstände wie Decken, Körbe, Boxen, Leinen, Spielzeug etc. übernimmt das Tierhotel keine Haftung.

§ 10 Bring- und Abholzeiten

Die Bring- und Abholzeiten sind mit dem Tierhotel im Vorab zu vereinbaren.

§ 11 Vorzeitige Abholung

Der Tierbesitzer verpflichtet sich, eine Kontaktperson zu nennen, die das Tierhotel jederzeit erreicht. Die Kontaktperson wird durch das Tierhotel unverzüglich benachrichtigt, wenn der Tierbesitzer nicht erreichbar ist und bei seinem Tier psychische oder/und gesundheitliche Störungen auftreten oder das Tier abnormale Eingewöhnungsprobleme zeigt. Bei Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten, die eine gefahrlose Unterbringung unmöglich macht, wird ebenfalls eine Benachrichtigung stattfinden. Der Tierbesitzer hat in solchen Fällen Sorge zu tragen, dass die Kontaktperson gegebenenfalls das Tier abholt.

§ 12 Nichtabholung

Der Tierbesitzer verpflichtet sich, umgehend nach Ablauf der vereinbarten Tierpensionsdauer das abgegebene Tier abzuholen. Bei Nichtabholung wird nach 10 Tagen das Tier in ein Tierheim abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt. Der vereinbarte Abholtag verlängert sich bis dahin automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag wird der jeweilige Tagessatz in Rechnung gestellt. Das Tierhotel behält sich vor das Tier gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn das Tierhotel nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgebucht ist.

§ 13 Preise

  1. Den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis bezahlt der Tierbesitzer in EURO.
  2. Der Tierpensionspreis oder Tagesbetreuungspreis ist bar oder per EC im Voraus oder nach Absprache per Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:

    Kontoinhaber: Tim Monitzkewitz
    Bank: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg
    IBAN: DE23 2585 0110 0230 5642 88
    BIC: NOLADE21UEL
  3. Zusätzlich entstandene Leistungen (Notpension, Tierarztbesuche, Verlängerung der Betreuungszeit, etc.) sind bei der Abholung in bar oder per EC zu bezahlen. Das Tierhotel behält sich vor, bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht, das Tier so lange einzubehalten, bis alle Rechnungen durch den Tierbesitzer beglichen sind. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Tierhalter.

§ 14 Leistungsreduzierung und Leistungsstornierung

Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Reduzierung bzw. Stornierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadenersatz pro Tier und Aufenthalt zu leisten:


bei Pension (= mehrtägiger Betreuung/mit Übernachtung):
a) kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadenersatz in Höhe 50 %, wenn die Stornierung weniger als 2 Wochen vor Abgabetermin erfolgt.

bei Tagesbetreuung:
a) kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadenersatz in Höhe von 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

§ 15 Kundendaten

Der Kunde ist einverstanden, dass die sachbezogenen Daten und die erhobenen Personendaten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich intern genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Das Tierhotel behält sich vor, während der Betreuung Fotos und Videos aufzunehmen. Der Tierhalter des zu betreuenden Tieres erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch den Geschäftsführer Tim Monitzkewitz auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§ 16 Betriebsgelände

Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes grundsätzlich an der Lein zu führen. Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Ausläufe ist ohne Aufforderung und Einverständnis nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PWK-Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 17 Ablehnungsrecht

Der Geschäftsführer Tim Monitzkewitz hat die Entscheidungsbefugnis, Aufträge und Anfragen jeglicher Art abzulehnen, ohne Gründe zu nennen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Ist eine Bestimmung rechtswidrig oder ungültig, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Der Geschäftsführer Tim Monitzkewitz und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.




Stand: 29.11.2020